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Altersgrenze / Krankenversicherung

Die Altersgrenze bei der Krankenversicherung definiert das Höchsteintrittsalter in die private Krankenversicherung. Unterschieden wird bei der Krankenversicherung zwischen der Altersgrenze der Kinder, die im Rahmen des Vertrages der Eltern versichert werden können, und der Altersgrenze bis zu welchem Alter ein Versicherungsnehmer in die PKV aufgenommen wird. Während Wehr- und Ersatzdienstleistende auch nach der Vollendung ihres 18. Lebensjahres bzw. ihres Schulabschlusses weiterhin im Rahmen des Vertrages der Eltern versichert werden können, gilt für Jugendliche, die nach dem Abschluss ihrer Schulausbildung eine Lehre beginnen, dass sie sich selbst versichern müssen. Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler bis zu einem Höchstalter von 55 Jahren können sich privat versichern. In der GKV gelten andere Bedingungen. Hier sind Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert. Nicht erwerbstätige, eigene Kinder können bis zum Alter von 23. Jahren beitragsfrei mitversichert werden. Bereits erwachsene, eigene Kinder, die sich noch in Schulausbildung bzw. im Studium befinden, sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies gilt auch für Zivildienstleistende. Mit steigendem Eintrittsalter eines Selbstständigen, Unternehmers und Freiberuflers steigt auch der Beitrag, mit dem der Versicherte in die private Krankenversicherung aufgenommen wird.

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