Die Altersangabe muss bei der privaten Krankenversicherung ebenso erfolgen wie bei allen sonstigen Verträgen im Leben auch. Im Versicherungsantrag muss das Geburtsdatum ausgewiesen sein. Minderjährige Antragsteller bedürfen der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn sie einen Antrag auf private Krankenversicherung abschließen möchten und ein solcher ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn der Minderjährige über 16 Jahre alt ist und bereits eine selbstständige Tätigkeit ausübt, darf er den Antrag stellen, jedoch wird die Unterschrift der Sorgeberechtigten notwendig. Im Normalfall hingegen sind es die Eltern, die den Antrag auf private Krankenversicherung für den Minderjährigen stellen können, sofern sie selbst eine PKV abgeschlossen haben. Eine falsche Altersangabe kann zum sofortigen Ausschluss aus der privaten Krankenversicherung führen. Die Altersangabe ist auch wichtig in Bezug auf das Höchsteintrittsalter in die private Krankenversicherung, das bei 55 Jahren liegt. Grundsätzlich zählt das wahrheitsgemäße Geburtsdatum zu den Pflichtangaben im Versicherungsantrag.