Alte Leiden ist ein Begriff, der im Versicherungsantrag zu lesen ist. Der Antragsteller wird dazu aufgefordert, alte Leiden aufzuführen. Dies schließt auch Krankheiten ein, die erfolgreich behandelt wurden und als geheilt gelten. Hier muss ein wenig sorgfältig abgewogen werden, denn die Grippe letzten Winter ist nicht relevant für die Krankenversicherung. Lag jedoch eine Unterleibserkrankung vor, eine Krebserkrankung, wurde ein Herzfehler diagnostiziert, eine Allergie, eine chronische Erkrankung oder Symptome, die zu einer chronischen Erkrankung führen könnten, müssen diese Angaben gemacht werden. Wer alte Leiden und alte Diagnosen verschweigt, riskiert einen Ausschluss aus der privaten Krankenversicherung, denn wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Krankheit bereits vorlag oder auf einer vorangegangenen Krankheit basiert, hat das Versicherungsunternehmen das Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrags. Wenn es sich sehr kulant zeigt ist es möglich, dass der Vertrag nicht gekündigt, aber ein Risikozuschlag erhoben wird. Sollten bereits alte Leiden vorliegen, kann trotzdem der Antrag auf private Krankenversicherung gestellt werden. In einigen Fällen kann die Gesellschaft jedoch einen Risikozuschlag erheben.