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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen regeln den Vertragsinhalt von Versicherungsverträgen.Im Gegensatz zu anderen Vertragsbedingungen haben sie eine besondere Bedeutung, da eine Versicherung kein gegenständliches, sondern ein abstraktes Produkt ist. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen lassen den Vertragsgegenstand erst entstehen. Gemeinsam mit den Tarifgrundlagen bilden sie den Vertrag. In den Versicherungsbedingungen sind selbstverständlich die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches berücksichtigt. Außer den allgemeinen Versicherungsbedingungen gibt es auch noch die besonderen Versicherungsbedingungen. In deren Rahmen besteht die Möglichkeit, dass die Vertragsparteien in Einzelfall auch weitere Versicherungsbedingungen vereinbaren. Im Versicherungsschein, der dem Versicherungsnehmer ausgehändigt wird, stehen nur Auszüge den AVB. Im Bezug auf die PKV lohnt es sich nicht nur die Tarife zu vergleichen — zum Beispiel durch PKV Beitragsvergleiche im Internet — sondern auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer gegenüberzustellen, denn die allgemeinen Versicherungsbedingungen bei der PKV gliedern sich in zwei Teile. Teil 1 sind die Musterbedingungen des Verbandes privater Krankenversicherungen, die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer und der Tarif. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unterliegen der gesetzlichen Kontrolle.

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