Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Leistungen, die jedem Patienten zustehen, gleich ob gesetzlich oder privat versichert. Das bedeutet, die Unterbringung des Patienten während der Behandlungs- und der Genesungsphase erfolgt im Mehrbettzimmer. Die ärztliche Betreuung erfolgt durch den Dienst habenden Arzt. Abgerechnet wird nach einem Durchschnittspreis pro Bett für 24 Stunden. Hinzu kommen die Kosten für Pflege und Betreuung des Patienten, die sich auf unterschiedlichen Stationen je nach dem anfallenden, pflegerischen Aufwand unterscheiden können. Ebenfalls kommen die Kosten für Medikamente hinzu wie auch die Kosten für Operationen und sonstige medizinische Versorgung. Allgemeine Krankenhausleistungen sind in jedem Versicherungspaket enthalten, sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privatversicherte Patienten im Basistarif. Privatversicherte haben jedoch die Möglichkeit, in ihre Krankenversicherung noch die so genannten Wahlleistungen mit einschließen zu lassen. Die Wahlleistungen beziehen sich auf die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Für beides fallen selbstverständlich wesentlich höhere Kosten an. Gesetzlich Versicherte können diese Zusatzleistungen als Zusatzversicherung abschließen. Wer nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt und auf die Wahlleistungen verzichtet, hat einen Anspruch auf einen Barausgleich.