Als allgemeinärztliche Behandlung bezeichnet man die Behandlung eines Patienten durch einen Arzt für Allgemeinmedizin bzw. einen praktischen Arzt ohne Fachgebietsbezeichnung, wobei der Begriff allgemeinärztliche Behandlung auch die Behandlungen beschreibt, die ein Patient im Krankenhaus erfährt, für die die GKV die Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um die Versorgung der Patienten durch die gerade diensthabenden Ärzte. Im Rahmen der allgemeinärztlichen Behandlung besteht nicht die Möglichkeit, dass sich der Patient einen Arzt aussucht. Dies geschieht in einem Krankenhaus vor allem in der Notaufnahme. Im Klinikalltag sind dies immer recht unterschiedliche Ärzte von verschiedenen Stationen. Dabei umfasst die Allgemeinmedizin in Deutschland 32 Fachgebiete. In Deutschland gibt es rund 40.000 Fachärzte für Allgemeinmedizin.
Im Rahmen der allgemeinärztlichen Behandlung erhalten Patienten eine Grundversorgung. Außer auf den Bereich der Notfallmedizin gibt es auch noch allgemeinärztliche Behandlungen in den Bereich Akut- und Langzeitversorgung, aber auch den Bereichen Prävention und Rehabilitation. Die Allgemeinmediziner sind darauf spezialisiert, dass sie der erste ärztliche Ansprechpartner sind, die ein Patient hat. Ihm obliegt es letztlich, die Patienten an Fachärzte zu verweisen. Die allgemeinärztliche Behandlung wird zwar versucht abrechnungstechnisch von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen im Rahmen von getrennten Leistungskatalogen zu trennen. An Allgemeinmediziner wird der Anspruch gestellt, alle körperlichen und psychischen sowie sozialen und ökologischen Aspekte ihrer Patienten berücksichtigen zu können. Ärzte, die im Bereich allgemeinärztliche Behandlung tätig sind, stehen unter ständigem Kostendruck. Die Durchlaufzahlen an Patienten in deren Praxen sind hoch. Die besten Arbeitsgrundlagen, die ein Allgemeinmediziner hat, ist eine dauerhaft angelegte Arzt-Patient-Beziehung und Kenntnis über die Vorgeschichte.