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Alleinerziehende

Als Alleinerziehende gelten vor dem Gesetz Personen, die alleinstehend sind und für ein unterhaltspflichtiges Kind aufkommen, auch wenn sie Unterhalt vom anderen Elternteil für das Kind erhalten. Alleinerziehende tragen die volle Verantwortung für die geistige, körperliche und gesundheitliche Entwicklung des unterhaltspflichtigen Kindes. In der gesetzlichen Krankenkasse sind unterhaltspflichtige Kinder beitragsfrei mit in der Familienversicherung eingeschlossen. In der privaten Krankenversicherung wird in der Regel für jedes Mitglied ein separater Beitrag erhoben. Unterhaltspflichtige Kinder können nur vom verantwortlichen Elternteil in die private Krankenversicherung eingeschlossen werden, wenn das Elternteil selbst auch privat krankenversichert ist. Das gewählte Leistungspaket für das Kind darf in seinen Leistungen nicht höher ausfallen als für den versicherten Elternteil.

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