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Alkoholklausel

Die Alkoholklausel ist Bestandteil vieler Versicherungsverträge. Sie schließt Leistungen infolge von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall aus, für den Fall, dass bei diesem Vorfall Alkohol mit im Spiel war. Das bedeutet, dass eine durch den Alkoholkonsum hervorgerufene Bewusstseinsstörung möglicherweise für den Unfall gesorgt hat und dieser somit vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere findet die Alkoholklausel Anwendung im Bereich des Krankentagegeldes. Heute wird allerdings auf die Alkoholklausel in vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung verzichtet. Alkoholmissbrauch zählt heute zu den größten gesellschaftlichen Problemen in Deutschland. Das Problem zieht sich quer durch alle Gesellschaftsschichten. Als alkoholabhängig und damit als suchtkrank gelten in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen. Noch einmal die gleiche Anzahl gilt als gefährdet. Zwischen Genuss und Sucht und damit auch der Abhängigkeit ist beim Alkohol der Grat sehr schmal. Wenn erst einmal Alkoholmissbrauch vorliegt, ist damit auch meist ein sozialer Abstieg verbunden, wobei der Arbeitsplatzverlust nur eine der zahlreichen schweren Folgen ist. Am Alkoholmissbrauch eines Familienmitgliedes zerbrechen täglich ganze Familien. Im Bezug auf die PKV und deren Tarife würde in diesem Fall auch nicht die Alkoholklausel, sondern die Suchtklausel greifen. Es genügt auch das zufällige und einmalige Trinken von zu viel Alkohol und der Leichtsinn sich angetrunken zum Arbeitsplatz oder in den Straßenverkehr zu begeben: geschieht unter Alkoholeinfluss ein Unfall, können die Folgen sehr schwerwiegend für den Versicherungsnehmer sein.

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