Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Akupunktur

Als Akupunktur bezeichnet man ein Behandlungskonzept nach traditioneller chinesischer Medizin. Erstmals schriftlich erwähnt wurde dieses Behandlungskonzept im 2. Jahrhundert v. Chr. und zwar durch den chinesischen Historiker Sima Qian. Damals verwendet wurden laut diese Aufzeichnungen Steinnadeln. Dabei liegt der Ursprung der Akupunktur vermutlich schon mehr als 5.000 Jahre zurück. Grabfunde belegen dies. Darin gefunden wurden Bambussplitter und Fischgräten. Im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin allerdings basiert die Akupunktur auf der Lehre der Meridiane und der Fünf-Elemente-Lehre. Die beiden Verfahren, die hinter dieser Behandlungsmethode stecken, sind das Erwärmen der Punkte und das Einstechen der Akupunkturnadeln in die insgesamt 361 Akupunkturpunkte. Nach traditioneller chinesischer Medizin kann man durch Akupunktur den Fluss der Lebensenergie (des Qi) beeinflussen. In Deutschland gehört die Akupunktur zu den Umsteuerungs- und Regulationstherapien. Man unterscheidet im Rahmen der Akupunktur eine Reihe von Konzepten. Die Ohrakupunktur zum Beispiel wurde von einem französischen Arzt entwickelt. Das Konzept der Handakupunktur hingegen stammt aus Korea. Andere Formen sind die Schädelakupunktur und die Fußakupunktur. Eine Akupunktursitzung dauert durchschnittlich 20 bis 30 Minuten. Der Patient wird hierzu erst einmal ruhig und entspannend gelagert, entweder sitzend oder liegend. Die Stelle um die Umgebung herum, an welcher eine Nadel eingestochen werden soll, wird zuvor leicht massiert. Im Rahmen einer Akupunktursitzung werden so 10 bis 15 Akupunkturpunkte gestochen. Nach Abschluss der Akupunktursitzung sollte ein Patient sich noch einige Zeit entspannen. Die privaten Krankenkassen zahlen Akupunkturbehandlungen meist als Regelleistung, beispielsweise bei chronischen Knie- oder Rückschmerzen, aber auch bei Migräne.

  • 1. Berechnen
  • 2. Tarife vergleichen
  • 3. Online Antrag

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu! *
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!