Seit 1994 im Rahmen des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen wird auch in Deutschland ein mathematisch ausgebildeter Sachverständiger als Aktuar bezeichnet. Die Aufgabe von einem Aktuar ist es, Lösungen in den jeweiligen Aufgabenbereichen nach wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu entwickeln. In der privaten Krankenversicherung bezieht sich dies vor allem auf Versicherungs- und Liquiditätsrisiken. Als Vorbildung verfügt ein Aktuar über ein Mathematikstudium. Diesem folgt dann eine qualifizierende Zusatzausbildung. Ausbildung und Zulassung obliegen der jeweils zuständigen Aktuarvereinigung. Um den Titel Aktuar (DAV) zu erwerben, müssen nach der Ausbildungsordnung 11 Prüfungen abgelegt werden. Ein Aktuar ist meist freiberuflich tätig. Er erstellt im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit unter anderem versicherungsmathematische Sachverständigengutachten, aber auch Gerichtsexpertisen über die Beitragsanpassungen der PKV. Darüber hinaus ist ein Aktuar auch beratend für eine private Krankenversicherung tätig.