Für Personen ist AIP die Abkürzung für Arzt im Praktikum. In den Vorschriften für eine ärztliche Ausbildung ist neben einem Medizinstudium, das mindestens über 6 Jahre absolviert werden muss, auch ein Praktikum vorgesehen. Dieses Praktikum kann in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis absolviert werden. Weitere Möglichkeiten für ein Praktikum während der ärztlichen Ausbildung bieten die Bundeswehr, Sanitätszentren oder ähnliche Einrichtungen. Da ein AIP während des Praktikums ärztlich tätig ist, wird hierfür eine besondere Genehmigung nach der Bundesärzteordnung benötigt. Ein AIP wird grundsätzlich unter Aufsicht eines ausgebildeten Arztes tätig. Dabei trägt der Ausbilder die Verantwortung dafür, dass der AIP während des Praktikums die ärztlichen Tätigkeiten, die ihm übertragen werden, dem Ausbildungs- und Kenntnisstand zufolge tatsächlich beherrscht. Dies bedeutet, dass sich der ausbildende Arzt zuvor von den Kenntnissen und Fähigkeiten des AIP überzeugen muss. Ein AIP hat meist den Status eines Angestellten und unterliegt somit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, sofern sein Einkommen die BBG nicht übersteigt. Innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Versicherungspflicht kann sich der AIP von dieser befreien lassen, sofern seit dem Beginn der Versicherungspflicht keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Sobald eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt, kann diese nicht mehr widerrufen werden und ist somit für die gesamte Praktikumsphase gültig. Ein AIP hat die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Mit dem Abschluss der Ausbildung und der Erteilung der Approbation kann der ehemalige AIP dann uneingeschränkt ärztlich tätig sein — dies betrifft Personen im Angestelltenverhältnis oder in freier Praxis.