Als Adoptivkinder bezeichnet man rechtlich gesehen Kinder, die durch Adoption durch eine natürliche Person an Kindes statt angenommen wurden. Adoptivkinder können, sind aber meist nicht mit ihren Adoptiveltern verwandt. Zum Adoptivkind ihrer eigenen Großeltern können Kinder auch werden, und zwar in dem Fall, wenn deren Eltern frühzeitig versterben. Ebenfalls sehr häufig gibt es heute sehr viele Adoptivkinder, die von dem neuen Ehepartner eines leiblichen Elternteils adoptiert wurden — durch Stiefkindadoption. Dem Gesetz nach sind Adoptivkinder leiblichen Kindern in allen Dingen gleichgestellt. Adoptivkinder können somit auch im Rahmen einer Nachversicherung (ohne Risikoprüfung und Wartezeiten) in der PKV nachversichert werden. Der Versicherer hat hier jedoch das Recht, bei einem erhöhten Risiko (zum Beispiel durch Vorerkrankungen) einen Zuschlag zu erheben.