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Abtreibung

Von Abtreibung spricht man, wenn eine Schwangerschaft unterbrochen wird. Der sich zu entwickeln beginnende Fötus wird im Mutterleib abgetötet und abgesaugt. Eine Abtreibung kann aus medizinischer Notwendigkeit heraus erfolgen, aber auch aus persönlichen Gründen. Grundsätzlich muss eine Indikation vorliegen. Um eine Abtreibung vornehmen zu lassen, muss die Schwangere zunächst die Schwangerschaft feststellen lassen. In der Regel erfolgt dies beim behandelnden Gynäkologen. Ist eine Abtreibung gewünscht oder erforderlich, so muss die Schwangere eine Beratungsstelle aufsuchen und sich dort eine Bescheinigung über eine erfolgte Beratung geben lassen. Die Abtreibung selbst wird dann in der Regel ambulant in einer hierfür geeigneten Praxis durchgeführt. Der Arzt, der die Schwangerschaft festgestellt hat, darf die Abtreibung nicht durchführen. In der Regel kennt er jedoch Ärzte, an die er hierfür die Patientin überweisen kann. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse diesen Eingriff. Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme abhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung und ob diese bereits erreicht ist. Eine Abtreibung ist bis inklusive der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Danach dürfen Abtreibungen nur noch bei dringender, medizinischer Notwendigkeit und stationär durchgeführt werden.

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