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Abszess

Bei einem Abszess handelt es sich um eine Eiteransammlung, die umkapselt ist. Für Abszesse muss es keine definitive äußere Ursache geben, Abszesse können jedoch in Folge von Operationen, einer Spritze oder durch einen Fremdkörper begünstigt werden. Auch eine Abwehrschwäche kann einen Abszess verursachen. Die meisten Abszesse werden durch bakterielle Infektionen hervorgerufen, wobei es allerdings auch sterile Abszesse gibt, bei denen im Eiter keine Erreger isoliert werden können. Oberflächliche Abszesse weisen meist eine typische Reaktion einer Entzündung auf mit einer entsprechenden Erwärmung in der Umgebung des Abszesses. Der Körper baut um einen Abszess einen Schutzwall auf, der aus Granulationsgewebe besteht. Dort werden vom Körper die Abwehrzellen konzentriert.

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Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

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Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

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weitere Informationen über Abszesse finden Sie auf:

Abszess bei Gesundheit.de

Abszess bei Wikipedia.de