Von Abstinenz spricht man in Bezug auf die private Krankenversicherung, wenn ein Versicherter über einen gewissen Zeitraum keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat. Grundsätzlich ist Abstinenz als gutes Zeichen zu werten: der Versicherte fühlt sich gesund, hat keine Beschwerden, es geht ihm gut. Jedoch sollte man im zahnmedizinischen Bereich keinesfalls Abstinenz wahren — denn letztlich sind es die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die eventuelle Probleme bereits in den Anfängen aufzeigen und mit einfachen Maßnahmen zu behandeln sind, während nach größerer Abstinenzzeit auch die Zahnprobleme stärker werden und die Maßnahmen zur Rettung des Zahnes und eventuell umliegender Zähne weitaus kostenaufwändiger werden. Auch notwendige Vorsorgeuntersuchungen sollte man keinesfalls auslassen.