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Abschlußagent

Ein Abschlussagent arbeitet für ein Versicherungsunternehmen. Er hat die Vollmacht, Verträge mit Klienten abzuschließen und darf diesen auch Deckungszusage erteilen, sofern er keine Probleme sieht. Schwierig wird es im Bereich private Krankenversicherung nur dann, wenn der Abschlussagent klar erkennt, dass gesundheitliche Probleme des Antragstellers vorliegen. Wird ein Versicherungsantrag gestellt, so ist der Antragsteller verpflichtet, sämtliche Vorerkrankungen wie auch den Vorversicherer oder das aktuelle Versicherungsunternehmen anzugeben. Erkennt der Abschlussagent, dass die gesundheitlichen Probleme des Antragstellers möglicherweise den normalen Rahmen überschreiten, wird er zunächst Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern im Versicherungsunternehmen führen. Möglicherweise wird der Antragsteller dann aufgenommen unter Erteilung eines Risikozuschlages. Grundsätzlich ist der Abschlussagent aber auch danach bevollmächtigt, die Deckungszusage verbindlich zu erteilen. In den Paragrafen 45 bis 48 VVG sind die Rechte und die Pflichten eines Abschlussagenten verbindlich geregelt.

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