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Abrechnungsprinzip

Viele, die sich privat versichern möchten und es auch dürfen, haben noch immer viele Fragen zur privaten Krankenversicherung, insbesondere ist das Abrechnungsprinzip PKV wohl noch nicht allen Interessierten geläufig. Grundsätzlich ist auf die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten. Liegt diese bei beispielsweise 500 Euro pro Jahr, so hat der Versicherte alle Kosten zu tragen, die bis zu 500 Euro pro Jahr anfallen. Alles was darüber hinaus geht, zahlt die private Krankenversicherung. Hierfür werden jedoch sämtliche, anfallenden Kosten gerechnet, das heißt, es zählt nicht nur der Arztbesuch, der fällig geworden ist und den der Versicherte privat gegen eine Rechnung des Arztes begleicht, sondern auch die Kosten für Medikamente oder Heilmaßnahmen. Die Rechnungen, die man als Versicherter für ärztliche Leistungen, Heil- und Hilfsmaßnahmen erhält, werden gesammelt und bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Alles was den Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung übersteigt, wird von der Krankenversicherung an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt. Die meisten Versicherten haben eher Bedenken, wenn es um aufwändigere, ärztliche Betreuung geht, beispielsweise um einen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall oder durch eine längere Krankheit. Kein Versicherter muss hier Bedenken haben, dass er nach der Genesung vom Krankenhaus eine fünfstellige Rechnung erhält. Der vereinbarte Betrag der Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich für das komplette Kalenderjahr. Dieser Betrag wird keinesfalls überschritten.

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