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Abrechnung Zimmerzuschläge

Hinsichtlich der Zimmerwahl für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt werden die Leistungen der PKV genau im Versicherungsvertrag erfasst. Wer generell die Wahl eines Einzelzimmers bei Krankenhausaufenthalten vertraglich festgelegt hat, kann dies auch ohne eine Abrechnung für Zimmerzuschläge in Anspruch nehmen. Wird aber ein normales Krankenzimmer mit 2- oder 3-Bett-Belegung vertraglich in der PKV vereinbart und ein Einzelzimmer in Anspruch genommen, wird die Differenz als Abrechnung der Zimmerzuschläge vom Krankenhaus direkt an den Patienten gestellt. Wichtig ist, dass sich die Privatpatienten im Voraus über die Mehrpreise für die Abrechnung über Zimmerzuschläge informieren und somit wählen können, ob sie dieses Privileg in Anspruch nehmen oder in ein Zimmer gemäß Vertrag mit der PKV wechseln wollen.

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  • 1- oder 2-Bettzimmer

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