Die Abrechnung Persönliche Leistung auf Arztrechnungen muss definitiv vom Arzt selbst erbracht worden sein. In der Praxis kam es schon öfter zu Abrechnungsbetrug, indem die Leistungen zwar als persönliche Leistung eines Chefarztes deklariert wurden, diese jedoch von einem angestellten Klinikarzt erbracht wurden. Sollte auf der Abrechnung persönliche Leistung aufgeführt sein, sollte sofort hinterfragt werden, was hier genau abgerechnet wurde. Ansonsten kann es passieren, dass diese Position, wenn diese nicht klar definiert werden kann, von der Erstattung durch die PKV gestrichen wird. Generell müssen die in der Abrechnung aufgeführten Persönlichen Leistungen nachvollziehbar von dem Arzt erbracht worden sein, der die Rechnung erstellt hat.