Bei einer Abrechnung über Krankenhausentgelte kam es schon öfter zu Schwierigkeiten, da manche Krankenhäuser überhöhte Krankenhausentgelte in Rechnung stellen. Bei einer Abrechnung, in der überhöhte Krankenhausentgelte ersichtlich sind, sollte sofort reklamiert werden — dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient nur über Nacht im Krankenhaus bleiben muss, auf der Rechnung jedoch die Pflege und das Zimmer für einen kompletten Tag in Rechnung gestellt sind. Um eventuelle Probleme bei Erstattungen der Krankenhausentgelte zu vermeiden, sollten die Rechnungen immer genau geprüft werden. Auch die Angaben einer Behandlung durch den Chefarzt kann eine Abrechnung mit überhöhten Krankenhausentgelten darstellen, wenn die Behandlung tatsächlich gar nicht vom Chefarzt durchgeführt wurde.