Innerhalb der PKV werden dem Patienten direkt vom behandelnden Arzt die Rechnungen gestellt, die dann bei der PKV zur Erstattung eingereicht werden können. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherung meist relativ schnell ausbezahlt werden, können die Rechnungen nach Erhalt sofort eingereicht werden und bis zum Zahlungsziel der Arztrechnung ist das Geld von der PKV bereits erstattet. So muss nicht zwingend mit hohen Beträgen für Arztrechnungen in Vorleistung gegangen werden. Anders verhält es sich bei Krankenhauskosten. Die Abrechnung vom Krankenhaus für stationäre Behandlungen erfolgt meist direkt zwischen dem Krankenhaus und der privaten Krankenversicherung. Durch die Vorlage der Versichertenkarte der PKV kann sich das Krankenhaus für die Abrechnung eine Kostenübernahmeerklärung von der privaten Krankenversicherung einholen und erhält dann die Zahlung der Rechnungen direkt von der PKV. Bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung meist wie bei der regulären Arztbehandlung über Rechnungsstellung der behandelnden Ärzte an den Patienten und der Einreichung der Abrechnung an die PKV zur Erstattung.