Für die Leitung eines gesamten Klinikums oder einer bestimmten Fachabteilung innerhalb des Krankenhauses ist der jeweilige Chefarzt verantwortlich. Ein Chefarzt führt seine Arbeit im Regelfall in einem Angestelltenverhältnis aus und dadurch verfügt der Chefarzt im Normalfall nicht über eine Kassenzulassung. Daher werden vom Chefarzt meist ausschließlich Privatpatienten behandelt und nur in Ausnahmefällen Kassenpatienten. Für Privatpatienten besteht das Privileg, sich in einer Klinik vom Chefarzt behandeln zu lassen. Damit bei der Abrechnung sämtliche Kosten von der PKV erstattet werden, sollte dies unbedingt in dem Versicherungsvertrag beinhaltet sein - ansonsten werden lediglich die Kosten erstattet, die bei einer regulären Behandlung in der Klinik angefallen wären. Die Differenz der regulären Abrechnung zur Abrechnung über den Chefarzt Einsatz müsste ansonsten vom Versicherten selbst getragen werden. Vom Krankenhaus oder der Klinik kann nur eine Chefarzt-Abrechnung gestellt werden, wenn der Behandlung entsprechende Beratungsgespräche oder Untersuchungen zu Grunde liegen. Mit der Abrechnung werden die Leistungen des Chefarztes in Rechnung gestellt.