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Abmeldung

Um einen Vertrag innerhalb der PKV abzuschließen, muss zuvor eine Abmeldung von der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Sollte bereits eine andere private Krankenversicherung bestehen und eine neue abgeschlossen werden, muss hier ebenfalls eine Abmeldung - in diesem Fall Kündigung - erfolgen. Bei einer Abmeldung von der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Nachweis gegeben sein, dass ein Wechsel in die PKV überhaupt möglich ist. Das Recht zur Abmeldung von der GKV ist gegeben, sobald das Einkommen als Arbeitnehmer die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Im Falle einer Selbständigkeit kann ebenfalls eine Abmeldung von der GKV beantragt werden, denn dann besteht keine Pflicht mehr, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Für den Vertragsbeginn der neuen privaten Krankenversicherungspolice ist das Datum der Abmeldung relevant. Um einen nahtlosen Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung zu sichern, wird der PKV Vertrag sofort ab Datum der Beendigung der Mitgliedschaft in den GKV gültig.

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