Gruppenversicherungen bestehen immer dann, wenn mehrere Personen über einen Verband oder eine Firma als Versicherungsnehmer versichert sind. Der Vorteil einer Gruppenversicherung liegt meist in günstigeren Tarifen im Vergleich zu einer Einzelversicherung. Die versicherten Personen innerhalb der Gruppenversicherung stehen dabei in einer bestimmten Beziehung zum Versicherungsnehmer, dies kann als Arbeitnehmer in einer Firma oder durch die Zugehörigkeit zu einer Institution oder zu einem Verband gegeben sein. Für die Abmeldung von der Gruppenversicherung gilt, dass zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten ein Hauptversicherter nach erfolgter Zustimmung des Versicherungsnehmers ganz oder nur teilweise aus der Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet werden kann. Bei einer Prämienerhöhung ist ebenfalls das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gegeben.