Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Abmeldebescheinigung

Wer als Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln, muss eine entsprechende Abmeldebescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vorlegen. Auch Selbständige, die noch in der GKV versichert sind, müssen eine Abmeldebescheinigung beantragen. Für den Abschluss der PKV muss eine Abmeldebescheinigung von der GKV vorgelegt werden. Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss die Abmeldung von der GKV beantragen. Erst nach Erhalt der Abmeldebescheinigung kann der neue Vertrag in der PKV gültig werden. Dasselbe gilt im weiteren Sinne auch bei einem Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaften für private Krankenversicherungen - auch bei einem Wechsel von einem bereits bestehenden PKV Vertrag in einen anderen Vertrag fordert der Versicherer eine Abmeldebescheinigung. Hier handelt es sich meist um eine Bestätigung der Kündigung seitens der vorherigen Versicherung, bei der der Vertrag zur privaten Krankenversicherung gekündigt wurde. In beiden Fällen wird der Vertragsbeginn der neuen PKV so datiert, dass eine lückenlose Versicherung herrscht - die neue Versicherung beginnt exakt zum Ende der vorherigen Versicherung.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren