Als Ablehnungsdiagnose werden Vorerkrankungen bei Versicherten bezeichnet, die ein so hohes Risiko für die Versicherungsgesellschaft darstellen, dass sie praktisch nicht versicherbar sind. Die privaten Krankenkassen führen hierfür alphabetisch geordnete Listen mit Ablehnungsdiagnosen. Hier sind alle Krankheiten aufgeführt, die zu einer Ablehnung des Antrags auf Krankenversicherung führen. Eine Ablehnungsdiagnose kann jedoch auch in Hinsicht auf den Abschluss einer Lebensversicherung seitens der Versicherung zu einer Ablehnung führen. So gilt beispielsweise Krebs als Ablehnungsdiagnose, aber auch akutes Nierenversagen wäre eine Ablehnungsdiagnose. Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung errechnet sich in der Beitragshöhe immer nach Alter, Geschlecht und persönlichem Risiko. Das persönliche Risiko bei einer Ablehnungsdiagnose ist definitiv so hoch anzusiedeln, dass der Betroffene den Beitrag in der entsprechenden Höhe gar nicht aufbringen könnte.