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Ablehnung Antrag

Wer bei einer Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf private Krankenversicherung stellt, ist verpflichtet, diesen Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und alle Fragen korrekt zu beantworten. Diese Fragen beziehen sich vor allem auf den derzeitigen Gesundheitszustand und auf Vorerkrankungen. Sämtliche Vorerkrankungen, auch Allergien, müssen angegeben werden. Doch auch alle sonstigen, angegebenen Daten müssen absolut korrekt sein. Es kann eine Ablehnung Antrag auf Krankenversicherung seitens der Versicherungsgesellschaft erfolgen, wenn diese der Meinung ist, dass die angegebenen Vorerkrankungen zu einer hohen Belastung der Versichertengemeinschaft führen. In vielen Fällen jedoch erfolgt keine Ablehnung, sondern stattdessen der Kompromiss, den Antragsteller aufzunehmen, jedoch einen Risikozuschlag zu erheben. Die privaten Versicherungsunternehmen sind hier mehr oder weniger kulant und verfügen über ihre eigenen Statistiken, auf Grund derer sie die Entscheidungen für eine Aufnahme in die Krankenversicherung oder eine Ablehnung treffen. Hat ein Antragsteller eine Ablehnung seines Antrags erhalten, sollte er ruhig bei einer anderen Gesellschaft einen Antrag stellen, es ist durchaus möglich, dass er hier mit einem eventuellen Risikozuschlag doch Aufnahme findet. Eine Ablehnung des Antrags kann auch erfolgen, wenn der Antragsteller nachweislich nicht in der Lage ist, die Beiträge aufzubringen.

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