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Abgekürzte Beitragszahlung

Die Höhe der Beitragszahlung, deren Häufigkeit und Fälligkeit werden im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbart und festgelegt. Hinsichtlich der Häufigkeit gibt es die Varianten der Einmalzahlung des Versicherungsbeitrags oder der periodischen Zahlung, die meist als Jahres- oder Monatsbeitrag entrichtet wird. Versicherungsbeiträge können zudem auch halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen. Bei einer periodischen Beitragszahlung der zu entrichtenden Versicherungsbeiträge kann die Dauer der Beitragszahlungen kürzer sein als die Versicherungsdauer - dies wird dann als abgekürzte Beitragszahlung bezeichnet. Falls der vertraglich vereinbarte Erstbeitrag nicht entrichtet werden sollte, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch erlischt selbstverständlich der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Begriff abgekürzte Beitragszahlung tritt oftmals im Bereich der Kapitallebensversicherung auf. Diese werden immer häufiger für Geldanlagen, Altersvorsorge oder auch zur Übertragung von Geldvermögen eingesetzt. Bei einer abgekürzten Beitragszahlung muss eine Mindestbeitragszahl von fünf Jahren vereinbart werden - die Mindestvertragslaufzeit für Kapitallebensversicherungen muss zwölf Jahre betragen. Nur wenn diese beiden Faktoren erfüllt sind, ist der Empfänger der Versicherungssumme bei der Kapitalauszahlung von Zinsabschlagsteuer und Einkommensteuer auf die Vertragssumme befreit.

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