Im Antrag auf private Krankenversicherung wird der Antragsteller grundsätzlich auf Krankheiten befragt. Er ist verpflichtet, sämtliche Vorerkrankungen als auch Operationen oder Krankenhausaufenthalte lückenlos anzugeben. Als Krankheiten gelten hier nicht die jährliche Grippe, sondern eine Vorerkrankung, die eine längere Behandlung erforderte, aber auch sämtliche chronischen Krankheiten. Operationen und der Grund für die Operation müssen angegeben werden. Krankheiten müssen auch angegeben werden, wenn sie erfolgreich therapiert wurden. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer sorgfältig überlegen, um die Angaben tatsächlich lückenlos zu halten. Als Krankheiten gelten auch überwundene Suchtkrankheiten wie Nikotinsucht, Alkohol- oder Drogensucht. Der Antragsteller ist zu diesen Angaben verpflichtet. Verschweigt er vorhergegangene Krankheiten, ist dies bei nachträglichem bekannt werden ein Grund für die Versicherung, den Vertrag zu kündigen. Das Versicherungsrisiko muss für das Unternehmen konkret eingeschätzt werden können.