Wer auf der Suche nach einer PKV ist, wird Preise & Leistungen genau vergleichen. Informieren Sie sich im folgende Beitrag über die PKV Kündigungsfristen. Diese können variieren.
Nutzen Sie unseren Onlinerechner, erscheint eine Auflistung zu einem direkten Vergleich. In der Regel werden hier jedoch nur die Beiträge, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Höhe der Altersrückstellungen berechnet und untereinander verglichen. Die Gesellschaften, die man durch einen Vergleich in die engere Wahl zieht, sollte man nun hinsichtlich aller Details miteinander vergleichen. Hierbei sollte man nicht allzu sparsam sein. Ein niedriger Beitrag kann auch bedeuten, dass das Leistungspaket nicht optimal ist. Ein weiteres, wichtiges Kriterium für die Auswahl einer privaten Krankenversicherung sind unter anderem auch die Kündigungsfristen der PKV. In der Regel muss eine Mindestversicherungsdauer eingehalten werden - diese liegt bei 1 bis 3 Jahren, je nach Gesellschaft.
Die Kündigungsfristen können durchaus unterschiedlich sein und sind in den Vertragsbedingungen des Anbieters nachzulesen. Die meisten Gesellschaften vereinbaren eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese kann jedoch auf das Kalenderjahr oder auf das Versicherungsjahr ausgesprochen werden. Meist zählt das Kalenderjahr, die Kündigung kann dann zum 30. September erfolgen und wird zum 31. Dezember wirksam. Bei Kündigungsfristen, die sich nach dem Versicherungsjahr richten, hängt das Kündigungsdatum vom Beginn der Versicherung ab. War der Versicherungsbeginn beispielsweise der 1. April, so muss die Kündigung bis zum 31. Dezember beim Versicherer eingehen. Es kann durchaus sein, dass man nach einigen Versicherungsjahren den Wunsch verspürt, die PKV zu wechseln. Von daher sollte man von Anfang an darauf achten, dass die Kündigungsfristen moderat gestaltet sind.