Eine Kündigung der PKV hat sicher immer ihre Ursachen. Möglicherweise erscheinen die Beiträge zu hoch oder der Versicherungsnehmer ist vielleicht auch mit dem gebotenen Service nicht zufrieden. Der Wechsel von einer Versicherung zur anderen kann individuelle Gründe haben. Wichtig ist grundsätzlich zu wissen, dass die Altersrückstellungen inzwischen mitgenommen werden dürfen. Auf diesem Weg gehen sie nicht verloren und das Konto Altersrückstellung kann weiter wachsen, wenn auch bei der neuen Gesellschaft. Jedoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, wenn man seine bisherige PKV kündigen möchte.
Die Kündigungsfrist ist hier ein ganz wichtiger Punkt, der nicht vernachlässigt werden sollte. Bei den meisten Gesellschaften kann die Kündigung der PKV mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Bei anderen Gesellschaften beträgt die Frist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wer seine Versicherung kündigen möchte, muss also erst einmal genau in seinem Versicherungsvertrag nachlesen, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag gekündigt werden kann. Wer hier nachlässig ist, riskiert am Ende doppelte Beiträge zahlen zu müssen. Der neue Vertrag sollte dann zum Ende der Kündigungsfrist beginnen.
Äußerst wichtig ist bei einer PKV Kündigung eine genaue Planung. Bevor man nämlich seine bisherige private Krankenversicherung kündigt, sollte unbedingt eine Bestätigung über die Mitgliedschaft der neuen Versicherungsgesellschaft vorliegen.