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PKV kündigen

Was beim Kündigen einer PKV zu beachten ist

Die private Krankenversicherung ist ohne Zweifel die bessere Wahl, wenn man die Leistungen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht - die leider immer mehr gekürzt werden. In der privaten Krankenversicherung werden keine Leistungskürzungen vorgenommen.

Die PKV kündigen und von günstigerer Konkurrenz profitieren

Und trotzdem gibt es selbstverständlich Unterschiede bezüglich der Beitragssätze. Wer bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat und durch einen Onlinevergleich bezüglich Leistungen und Preise festgestellt hat, dass es günstigere Varianten gibt, kann selbstverständlich seine PKV kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Jedoch gibt es hier gewisse Regeln zu beachten. Zum 1. Januar 2009 ist die neue Gesundheitsreform mit neuen Regelungen in Kraft getreten. Bisher wagten es privat Versicherte wegen der bereits geleisteten Altersrückstellungen kaum ihren Versicherer zu wechseln. Jetzt ist möglich, diese Rückstellungen teilweise mitzunehmen - wodurch die bereits geleisteten Zahlungen nicht mehr verloren gehen. Wer einen neuen, attraktiven Versicherer gefunden hat und seine bisherige PKV kündigen möchte, muss die Kündigungsfrist beachten.

Kündigungsfristen beachten

Ein Wechsel zum neuen Versicherer ist erst nach Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Die bisherige PKV zu kündigen sollte man allerdings erst, wenn die Aufnahmebestätigung vom gewünschten Versicherungsunternehmen vorliegt. Im Falle einer Beitragserhöhung kann man die PKV kündigen in Form einer außerordentlichen Kündigung. Dies muss jedoch innerhalb der Frist geschehen, die im Schreiben zur Beitragserhöhung unter Widerspruch angegeben ist. Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung sind von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden und können den Vertragsdetails entnommen werden. Ferner muss die Mindestversicherungsdauer eingehalten werden, die in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren beträgt. Selbstständige und Freiberufler, die wieder als Angestellte tätig sein möchten, fallen automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

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