Im Zuge der Änderungen bei den Krankenkassen können nun auch bereits privat versicherte Personen die Krankenkassen schneller und einfacher wechseln. Als Kunde einer PKV hat man nun die Möglichkeit, seine angesparten Altersrückstellungen teilweise bei einem PKV Anbieterwechsel mitzunehmen. Bis zum Januar 2009 war es generell nicht möglich, die Altersrückstellungen mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Wenn es zu einem Anbieterwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung kommt, kann man zu Beginn nur in den Basistarif wechseln. Dort muss der Versicherte mindestens 18 Monate bleiben, bevor er in einen höherwertigen Tarif wechseln kann.
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