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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung als Bestandteil der Privaten Krankenversicherung

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie bildet zusammen mit der Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung die zentrale Säule des Bereichs Sozialversicherung in Deutschland und ist damit eine Pflichtversicherung. Träger dieser Versicherung sind die entsprechenden Pflegekassen. Diese gehören weitestgehend zu den gesetzlichen Krankenkassen, verfügen aber über eigene Verantwortungsbereiche im Sinne der Selbstverwaltung. Da es sich um eine obligatorische Versicherung handelt, gelten alle gesetzlich krankenversicherten Personen als gleichzeitig pflegeversichert. Anders ist es bei Privatversicherten, wobei ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden muss. Die Pflegeversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Personen wegen körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen im Alltag dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum hilfebedürftig sind. Dabei wird generell nach Schwere unterschieden, sodass drei Pflegebedürftigkeitsstufen existieren. Pflegestufe eins ist bei erheblicher Pflegebedürftigkeit relevant. Pflegestufe zwei wurde für schwer Pflegebedürftige eingerichtet. Pflegestufe drei berücksichtigt Personen , die täglich Hilfe im Umfang von mindestens fünf Stunden benötigen — rund um die Uhr.

Leistungen der Pflegeversicherung

Aus dem Versicherungsschutz resultierende Leistungen und Ansprüche richten sich primär nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung. Hierbei wird generell zwischen häuslicher und stationärer Pflege unterschieden, wobei die Begriffe Pflegegeld und Sachleistung in den Vordergrund rücken. Pflegegeld wird direkt an den Betroffenen ausgezahlt, womit sich dieser selbstständig Hilfe besorgen kann — auch durch Angehörige. Alternativ kann ein ambulanter Pflegedienst berücksichtigt werden, der ebenfalls vom Pflegebedürftigen bestimmt werden kann. Ferner besteht eine Kombinationsmöglichkeit, womit Teilgelder für die Pflege durch Angehörige wie auch Pflegedienste aufgebracht werden können. Weiter ist eine teilstationäre Unterbringung vorgesehen, die in Wechselwirkung mit einer Pflege zu Hause realisiert werden kann. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe, womit Schwerstpflegebedürftige mehr Unterstützung erhalten als leicht oder erheblich Bedürftige. Bei vollstationärer Pflege unterscheiden sich die Leistungen grundlegend, da die sogenannten Sachleistungen direkt an die betreffende Pflegeeinrichtung gezahlt werden. Auch hier richtet sich die Höhe der monatlichen Pauschale nach dem Bedürfnisgrad, wobei zusätzlich zu den Stufen eins, zwei und drei die Härtefallregelung zu berücksichtigen ist.

Wissenswertes über die Leistungen in den Bereichen:

Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Versicherte selbst übernimmt den Großteil der Beitragszahlungen. Die Beitragssätze variieren und richten sich nach Personenkreisen. Rentner zahlen entsprechend einen deutlich geringeren Beitrag als Arbeitnehmer, wohingegen Familienversicherte ohne zusätzliche Zahlungen zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Kinderlose versicherte müssen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag entrichtet, wenn sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Freiwillig versicherte und Studierende werden in ähnlicher Weise wie Rentner veranschlagt — also deutlich positiver als Arbeitnehmer. Häufig sind Zusatzleistungen zubuchbar, die das Risiko möglicher Privatzuzahlungen im Pflegefall absichern können.

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