Reicht die ambulante Pflege von hilfebedürftigen Personen nicht mehr aus, ist in der Regel eine Unterbringung in einem Pflegeheim vorgesehen. Im Rahmen ambulanter Hilfestellungen wird seitens der Pflegeversicherung Pflegegeld direkt an den Bedürftigen gezahlt, der dieses wiederum selbstständig für einen Pflegedienst oder auch für Angehörige nutzen kann. Gerade schwer oder schwerst pflegebedürftige Personen benötigen eine mehrstündige tägliche Betreuung, die oftmals nur in Pflegeeinrichtungen wie einem Pflegeheim gewährleistet werden kann. Je nach Schweregrad fallen entsprechende Kosten an, die den Beitrag des Pflegegeldes deutlich übersteigen. Bei stationärer Pflege wird von der Versicherung standardisiert eine sogenannte Sachleistung in Geldform direkt an die Einrichtung gezahlt. Allerdings können die eigentlichen Unterbringungs- und Behandlungskosten die gesetzlichen Leistungen schnell überschreiten, womit der Patient selbst entsprechende Mehrkosten begleichen muss. Dies ist insbesondere bei Schwerstbedürftigen oder Härtefällen der Fall, die eine Versorgung im Umfang von mindestens fünf Stunden täglich benötigen.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung lassen sich im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Unterschiedliche Anbieter stellen diverse Programme vor, wobei im Wesentlichen zwischen der Pflegekosten- und Pflegetagesgeldversicherung unterschieden wird. Erstere übernimmt — je nach Leistungsumfang — Kosten, die über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Pflege hinausgehen. Allerdings zeigt der Vergleich mehrerer Anbieter Unterschiede, wobei einige Zusatzkosten zu 100 Prozent, andere wiederum Mehrkosten lediglich zu 50 Prozent decken. Dabei sollte der Leistungsumfang nicht ausschließlich auf eine Unterbringung im Pflegeheim ausgerichtet werden, sondern auch bei ambulanter Pflege greifen und Mehrkosten auffangen. Die Pflegetagesgeldversicherung ist hingegen unabhängig von den entstehenden Pflegekosten in Bezug auf ambulante oder stationäre Unterbringung. Tagesgeldleistungen können stark variieren, was sich letztlich auf die monatlichen Beitragszahlungen auswirkt. So können Versicherte Sätze zwischen zehn Euro und 150 Euro festlegen, wobei es dem Bedürftigen überlassen beleibt, wofür er das Geld verwendet. Eine Kombination aus Tagesgeld- und Pflegekostenversicherung kann somit potenzielle Zusatzkosten, die aus der Unterbringung im Pflegeheim resultieren, auffangen — häufig unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe.
Weitere interessante Themen: