Es ist für Studenten bis zum 25. Lebensjahr vollkommen üblich, dass sie als gesetzlich Versicherte Studierende im Rahmen der Familienversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert sind. Jedoch sind hier unbedingt einige wichtige Fakten zu beachten.
Studenten, die neben ihrem Studium einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, gelten als versicherungspflichtig im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern ihr Einkommen das einer geringfügigen Beschäftigung (400 Euro) übersteigt. Das bedeutet in diesem Fall, dass sie selbst als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem entsprechenden Beitrag versichert sind und aus der Familienversicherung entfallen. Das Gesamteinkommen darf diese 400 Euro pro Monat nicht übersteigen. Wichtig ist, dass hierbei der Jahresdurchschnitt die Berechnungsgrundlage bildet. Zahlt der Arbeitgeber Bonuszahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, so wird hier das Jahreseinkommen ermittelt, das sich aus den Gehaltsansprüchen und den Sonderzahlungen ergibt. So kann es durchaus vorkommen, dass das Einkommen die Grenze von 400 Euro übersteigt, auch wenn das monatliche Einkommen bei der Grenze liegt. Die Altersgrenze liegt grundsätzlich beim vollendeten 25. Lebensjahr — danach kann der Student nicht mehr im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden und muss sich selbst versichern.
Die Altersgrenze verschiebt sich jedoch um eine entsprechende Zeit, wenn zwischen Abitur und Studienbeginn der Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde. Je nachdem, wie lange der Student hier seinen Dienst geleistet hat, wird diese Zeit auf die Altersgrenze aufgerechnet. Wer jedoch die Altersgrenze erreicht hat und noch studiert, kann sich in der studentischen Krankenversicherung gesetzlich versichern.
Die studentische Krankenversicherung kostet etwa 60 Euro im Monat. Die Höhe ist abhängig von Alter und Kinderzahl des Studierenden. Die studentische Krankenversicherung gilt bis zum Ende des 14. Semesters innerhalb des Studiums. Sie kann maximal bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres verlängert werden. Studenten, die BAföG erhalten, werden für die Krankenversicherung bezuschusst. Der Zuschuss beträgt höchstens 55 Euro pro Monat. Studenten, die nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert werden können, haben innerhalb der ersten drei Monate nach der Beendigung der Familienversicherung die Möglichkeit, eine private, studentische Krankenversicherung abzuschließen. Hierfür müssen sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die private, studentische Krankenversicherung kann bis zum 34. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und ist nicht auf 14 Fachsemester beschränkt.