Private Krankenversicherung kostenlos vergleichen und wechseln
Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de
Besser privat versichert! Mit uns finden Sie die Tarife, die andere gerne hätten!
 

Private Krankenversicherung Minijob

Private Krankenversicherung im Minijob

Krankenversicherung bei einem Minijob

Die Wahl der Krankenversicherung von Personen, die einem Minijob nachgehen, ist nicht ganz einfach und hängt immer von der individuellen Gesamtsituation ab. In Frage kommen eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. In den meisten Fällen können sich Ausübende eines Minijobs nicht frei entscheiden, sondern ihre Versicherung nur den individuellen Gegebenheiten anpassen.

Die private Krankenversicherung beim Minijob

Eine private Krankenversicherung bei geringfügig Beschäftigten kommt nur dann in Frage, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Minijobber, die bereits privat versichert sind und außer dem Minijob keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können privat versichert bleiben. Die Beiträge gestalten sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Sie sind zwar meist günstiger als die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen, beim Minijob jedoch besteht der Nachteil, dass trotz des geringfügigen Einkommens der errechnete Beitrag weiter gezahlt werden muss - auch wenn er das Einkommen überschreitet. Wer in einem höheren Tarif versichert ist, kann allerdings in diesem Fall in den günstigen Basistarif wechseln. Wer noch keine Krankenversicherung besitzt und keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, könnte sich theoretisch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Für die Aufnahme müssen allerdings spezielle Voraussetzungen vorliegen. Die meisten Menschen sind bei Aufnahme eines Minijobs durch vorherigen Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung beim Minijob

Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, verfügt über ein Einkommen bis zu 400 Euro. Der Arbeitgeber hat zwar die Pauschale von 15 Prozent an die Knappschaft zu zahlen, jedoch muss sich der Minijobber selbst um seine Krankenversicherung bemühen. Wer bis zur Aufnahme des Minijobs in einem eigenen Vertrag bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war, muss den Minijob bei der Krankenkasse angeben und einen Beitrag von rund 140 Euro leisten. Übersteigt das Einkommen aus dem Minijob die Grenze von 400 Euro, so wird der Versicherungsbeitrag prozentual berechnet — und sinkt in diesem Fall. Wer im Rahmen der Familienversicherung bis zur Aufnahme des Minijobs beitragsfrei mitversichert war, kann dies auch bleiben, sofern der Verdienst 350 Euro pro Monat nicht überschreitet. Sobald dies der Fall ist, muss eine eigene Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Wird der Minijob neben einer hauptberuflichen und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeübt, ist der Minijobber im Rahmen der hauptberuflichen Tätigkeit gesetzlich krankenversichert.

Die Krankenzusatzversicherung beim Minijob

Die meisten geringfügig Beschäftigten sind gesetzlich krankenversichert, entweder im Rahmen eines eigenen Vertrags oder in der beitragsfreien Familienversicherung. Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sehr stark eingeschränkt ist und nur für notwendige, medizinische und zahnmedizinische Regelversorgung aufkommt, bietet sich die Krankenzusatzversicherung für Minijobber an. Leistungen können individuell in den Vertrag eingeschlossen werden, nicht benötigte Leistungen können ausgeklammert werden. Privat versicherte Personen, die einem Minijob nachgehen, benötigen keine Krankenzusatzversicherung — die gewünschten Leistungen sind in der Regel in der Krankenversicherung enthalten.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren