Die Kündigungsfrist für die GKV beträgt zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung wirksam zugestellt wurde. Wenn man die für sich günstigste private Krankenversicherung gefunden hat, sollte erst die Annahmebestätigung abgewartet werden, um spätere Komplikation zu vermeiden. Zum einen ist eine Bearbeitungszeit für die neue PKV einzuplanen und zum anderen kann auch eine Annahme verweigert werden. Im Regelfall wird aus einer freiwilligen Versicherung heraus in die PKV gewechselt. Für die Kündigung der freiwilligen GKV ist in diesem Fall der Nachweis einer anderen, anschließenden Krankenversicherung erforderlich. Es ist zu erwarten, dass andernfalls die GKV die Kündigung mit einem entsprechenden Hinweis ablehnen wird.