Wenn der Versicherte bei der PKV günstigere Bedingungen bei einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in einem anderen Tarif für sich nutzen möchte, hat er die Möglichkeit, seine aktuelle Versicherung zu kündigen. Hierfür muss er allerdings eine Kündigungsfrist einhalten, aber auch einen Kündigungsstichtag.
Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung kann im Vertrag geregelt sein, muss es aber nicht. Falls nicht, gelten die gesetzlichen Regelungen. In Bezug auf die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag für die Versicherung genau kennen. Denn hier wird unter anderem auch die Kündigungsfrist vereinbart, die einzuhalten ist. Fehlt hier eine Angabe, gelten die gesetzlichen Vorgaben, die eine Frist von drei Monaten vorsehen und üblicherweise auch nur zum Ende des Jahres eine Kündigung ermöglichen.
Auch im Bezug auf die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag für die Versicherung genau kennen. Dies bedeutet, dass zwischen Aussprechen der Kündigung und dem tatsächlichen Auslaufen der Versicherung mindestens drei Monate liegen müssen und dass das Auslaufen des Versicherungsvertrages nur mit Jahresende vonstatten gehen kann. Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung gibt an, welche Vorlaufzeit einkalkuliert werden muss, um eine Versicherung effektiv kündigen zu können. Doch der Versicherte ist auch verpflichtet, eine Mindestvertragslaufzeit einzuhalten, bevor er eine Kündigung ausspricht. Diese Mindestvertragslaufzeit bewegt sich üblicherweise zwischen ein und zwei Jahren und wird im Versicherungsvertrag geregelt. Es ist die Zeit, die der Versicherte mindestens versichert sein muss, bevor der den Vertrag wieder kündigen kann.