Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist nach neuer Gesetzeslage inzwischen durchaus möglich. Die bereits gezahlten Beiträge für die Altersrückstellungen können seit Anfang 2009 mitgenommen werden. Jedoch sollte man sich als Versicherungsnehmer immer gut überlegen, ob man tatsächlich die Versicherung kündigen möchte oder vielleicht lieber in einen günstigeren Tarif wechseln sollte. Eine Kündigung bedarf immer einer genauen Analyse der Umstände, zu welchen Unzufriedenheit herrscht. Ist es die Beitragshöhe, so kann ein Tarifwechsel auch Erleichterung verschaffen.
Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung sollte, wenn sie denn beschlossene Sache geworden ist, immer erst erfolgen, wenn man einen gründlichen Versicherungsvergleich vorgenommen hat und sich für eine neue Gesellschaft entschieden hat. Jedoch muss man zum Thema Kündigung auch sagen, dass hier Kündigungsfristen zu beachten sind. Diese sind dringend einzuhalten, sonst hat man doppelte Beiträge zu zahlen. Die Kündigungsfristen sind im Versicherungsvertrag nachzulesen, jede Gesellschaft hat hier ihre eigenen Fristen und Bestimmungen. Meist sind es drei Monate zum Jahresende oder drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Das Eintrittsdatum in die neue Krankenversicherung sollte also auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden, nämlich auf das Ende der Kündigungsfrist für den alten Versicherungsvertrag. Wichtig ist noch anzumerken, dass man eine bestehende Krankenversicherung erst dann kündigen sollte, wenn eine Aufnahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt. Sonst kann es nämlich unter Umständen geschehen, dass die Kündigung bereits abgeschickt ist und akzeptiert wurde, der Versicherungsantrag von der neuen Gesellschaft allerdings abgelehnt wird - in diesem Fall steht der Betroffene dann ohne Krankenversicherung da.