Eine private Krankenversicherung besteht natürlich nicht für immer. Der Versicherte kann die private Krankenversicherung kündigen. Aber auch die Versicherungsgesellschaft selbst kann die Krankenversicherung aufkündigen.
Die genauen Regelungen, wann und aus welchen Gründen dies möglich ist, werden üblicherweise in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Versicherungsvertrag geregelt. Der Hauptgrund für eine Kündigung seitens des Versicherten liegt häufig darin, zu einer anderen Versicherung zu wechseln, um Beiträge zu senken oder mehr Leistungen nutzen zu können. Der Versicherte, wie auch die Versicherungsgesellschaft, können die private Krankenversicherung kündigen. Dies kann durch außerordentliche Gründe geschehen, wobei üblicherweise keine Frist eingehalten werden muss, wie auch durch den ordentlichen Ablauf, wobei eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Außerordentliche Gründe können etwa darin liegen, dass der Versicherte seine Beiträge nicht gezahlt hat oder aber im Versicherungsvertrag auch falsche Angaben gemacht hat, die wesentlich für die Kalkulation und Risikobemessung der Versicherung waren.
Der Versicherte kann unterschiedliche Beweggründe haben, um die private Krankenversicherung kündigen zu wollen. Jedoch sollte er dabei immer auch beachten, dass er hier einige wesentliche Punkte einhalten muss bzw. darauf achten sollte. Liegen keine außerordentlichen Gründe zur Kündigung vor, ist er verpflichtet, die PKV Kündigungsfristen einzuhalten. Wichtig bei der Kündigung ist für ihn auch, dass er beim Wechsel zu einem anderen Tarif seine Altersrückstellung nicht verliert. Überdies sollte er darauf achten, bereits bei einer anderen Versicherung versichert zu sein, wenn der Vertrag für die alte Versicherung ausläuft.