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Krankenversicherung wechseln

In Deutschland wird zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschieden. In der GKV befindet sich auf Wunsch des Gesetzgebers der Großteil der Arbeitnehmer in unserem Land — zugunsten der Solidargemeinschaft. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie die Krankenversicherung wechseln können.

Krankenversicherung wechseln und Vorteile nutzen

Bei der GKV zahlt der junge Mensch für den alten Menschen mit, der Gesunde für den Kranken und entsprechend gestalten sich die Beiträge — sie sind abhängig vom Einkommen. Das heißt, je höher das Einkommen, umso höher der Beitragssatz. Für Geringverdiener ist das ein Vorteil, wer jedoch besonders gut verdient, ist im Nachteil. Wer die Krankenversicherung wechseln möchte, wird sicher Vergleiche vornehmen. Für die private Krankenversicherung Vorteile und Vergünstigungen zu erkennen, dürfte ein Leichtes sein. Hier bleiben die Beiträge stabil, die Leistungen sind um Einiges höher als bei den gesetzlichen Kassen, nur darf nicht jeder uneingeschränkt von der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln zur privaten Krankenkasse. Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben uneingeschränkt das Recht, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Mit Beginn der Selbstständigkeit dürfen sie sich privat versichern.

Hürden beim Krankenversicherung wechseln

Für Arbeitnehmer hingegen, die ihre Krankenversicherung wechseln möchten, ist dies nicht so einfach. Auch wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen sind, sondern sich durch Eintrittsalter, Geschlecht und allgemeinen Gesundheitszustand errechnen, muss ein Mindesteinkommen vorliegen, das sich derzeit bei 49.500 Euro Jahreseinkommen befindet. Dieses Einkommen muss über die letzten drei Jahre konstant erzielt worden sein und im aktuellen Jahr entweder in gleicher Höhe ausfallen oder höher. Der Wechsel ist in diesem Fall recht einfach. Die Aufnahme in die private Krankenversicherung wird zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart, beispielsweise zum 1. des nächsten Kalendermonats und sobald die Aufnahmebestätigung vorliegt, kann die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt werden.

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