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Pflicht zum Krankenversichern

Seit April 2007 ist das Krankenversichern in Deutschland Pflicht. Das Bedeutet, dass jeder, der bisher nicht krankenversichert war, dies nachholen muss und sich krankenversichern muss, gesetzlich oder privat, abhängig davon wo man zuvor versichert war. Dies betifft natürlich auch Personen, welche noch nie krankenversichert waren. In der gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitrag vom Einkommen abhängig, Personen ohne Einkommen zahlen einen Mindestbetrag.

Für Personen, welche nicht krankenversichert waren und zuletzt privat versichert waren, gilt eine andere Frist, Sie müssen sich ab dem 1. Januar 2009 krankenversichern. Die betrifft all jene die zuvor nicht versicherungspflichtiog in einer gesetzlichen Krankenkasse waren, beispielsweise Selbständige und Freiberufler. Speziell für diese Berufsgruppen gibt es in der Privaten Krankenversicherung Tarife, die sich an die Einkommenssituation anpassen lassen und damit optimalen Schutz bieten. Ein Vergleich der Tarife der verschiedenen Versicherer lohnt auf jeden Fall.

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