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Krankenkassen

Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung gliedert sich in zahlreiche Krankenkassen, die teilweise schon vor vielen Jahrzehnten gegründet wurden, während andere erst in jüngerer Zeit hinzugekommen sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind vorwiegend Menschen krankenversichert, die unter die Pflichtversicherung fallen. Das betrifft Arbeitnehmer und Angestellte, die in ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, aber auch Arbeitssuchende, Auszubildende, Erwerbsunfähige und Rentner. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienmitglieder, die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, beitragsfrei mitversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich in der Höhe der Beiträge am Einkommen der Versicherten. Arbeitgeber sind zur Zahlung des Arbeitgeberanteils verpflichtet, der in etwa die Hälfte des Beitrags beträgt.

Das System der Krankenkassen

Das System der Krankenkassen orientiert sich am Solidaritätsprinzip. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Die Versicherten zahlen einen prozentualen Anteil ihres Einkommens, der Arbeitgeber trägt rund die Hälfte des Beitrags. Das bedeutet für die Versicherten, dass Geringverdiener einen geringen Beitrag zahlen, während Gutverdiener häufig den Höchstbeitrag zu leisten haben. Gemäß dem Solidaritätsprinzip stehen jedoch allen Versicherten die gleichen Leistungen zu. Die gesetzlichen Krankenkassen gliedern sich in allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen für spezielle Berufe, Betriebskrankenkassen, die See-Krankenkasse, die Knappschaftliche Krankenkasse, die Künstlersozialkasse und die Ersatzkassen. Allen genannten Krankenkassen liegen jedoch die gleichen Bestimmungen zugrunde und alle richten sich nach dem einheitlichen Leistungskatalog.

Arten von gesetzlichen Krankenkassen:


Beitrag der GKV

Der Beitrag der GKV orientiert sich am Einkommen. Er beträgt aktuell 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,2 Prozent, der Arbeitgeber trägt den Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent. Wer nur wenig verdient, zahlt auf diesem Weg geringe Beiträge. Arbeitnehmer allerdings, die ein hohes Bruttoeinkommen erzielen, zahlen häufig den Höchstbeitrag. Für den Höchstbeitrag liegt die Beitragsbemessungsgrenze für 2011 bei einem Bruttojahresgehalt von 44.550 Euro. Einkünfte die darüber hinausgehen, dürfen nicht mehr für die Berechnung des Beitrags von den Krankenkassen herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich vom Bundesrat neu festgelegt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen in dieser Höhe zahlen den Höchstbeitrag innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Anbieter der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Anbieter der gesetzlichen Krankenversicherung können grob in vier Gruppen unterteilt werden. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen nennen sich in der Kurzform AOK und sind in allen Bundesländern vertreten. Die Innungskrankenkassen sind regionale Kassen in einem bestimmten Bezirk oder Bundesland. Früher galten sie als Krankenkassen für bestimmte und festgelegte Berufszweige, inzwischen haben sich die meisten Innungskrankenkassen dem Markt geöffnet und gelten als Krankenkassen für alle Pflichtversicherten. Die Betriebskrankenkassen sind in der Regel recht kleine Krankenkassen, die ausschließlich die Arbeitnehmer ihres eigenen Betriebs versichern und unter der Abkürzung BKK bekannt sind. Sie können zwar bundesweite Zuständigkeit innehaben, sind jedoch häufig nur mit einer einzigen Geschäftsstelle an einem festen Standort vertreten. Die Ersatzkassen sind Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse oder die Barmer. Sie wurden als Ersatzkassen gegründet und zunächst versicherte man hier nur spezielle Berufsgruppen - aber auch die Ersatzkassen haben sich längst dem Markt geöffnet und gelten als Krankenkassen für alle.

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