Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Krankenkasse wechseln

Wie auch gesetzlich Versicherten, steht es Personen, die durch eine PKV vorsorgen, frei, die Krankenkasse zu wechseln. Fraglich ist dabei jedoch, ob sich ein Wechsel für Privatpatienten lohnt, denn ein Wechsel beinhaltet nicht nur Vorteile. Solch ein Schritt sollte gut überlegt sein.

Krankenkasse wechseln nach Leistungsvergleich

Eine andere PKV muss Sie zum Beispiel nicht aufnehmen. Weisen Sie Vorerkrankungen auf, kann sie Ihre Bewerbung ablehnen. Außerdem wirkt sich ein Wechsel auch negativ auf Ihren monatlichen Beitrag aus. Als Privatpatient erwerben Sie mit der Zeit Rechte. Je länger Sie bei einer Gesellschaft versichert sind, desto mehr Rechte haben Sie. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln verzichten Sie auf diese Rechte und müssen diese bei der neuen Versicherung neu aufbauen. Bei Vertragsabschluss werden die Beiträge unter anderem nach Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand kalkuliert. Die beiden letzteren können sich im Laufe der Zeit stark verändert haben, so dass Ihre monatlicher Beitrag erheblich angehoben wird. Gesundheitsstörungen, so genannte körperliche Schäden und alle Krankenhausaufenthalte müssen beim Krankenkasse wechseln angegeben werden.

Was Sie beim Krankenkasse wechseln berücksichtigen müssen

All diejenigen, die bereits vor dem 1. Januar 2000 privat versichert waren, müssen beim Krankenkasse wechseln einen zehnprozentigen Zuschlag begleichen. Dieser wird mit dem monatlichen Beitrag erhoben. Haben Sie den Zuschlag schon gezahlt, dürfen Sie die gesammelten Leistungen nicht in die folgenden Versicherung mitnehmen. Damit haben Sie auch weniger Anspruch auf die im Alter normalerweise gewährleisteten Beitragsentlastungen. Ob sich ein Wechsel in eine günstigere PKV für Sie lohnt, verrät Ihnen unser Beitragsrechner.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren