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Private Krankenversicherung Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder im Tarif der Eltern

Die private Krankenversicherung für Kinder unterliegt ein paar besonderen Regelungen, die jedoch recht einfach gehalten sind. Kinder dürfen nur privat versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Kinder können auch nachträglich noch aufgenommen werden.

Die Versicherungsbedingungen für Kinder

Die private Krankenversicherung für Kinder kann jederzeit abgeschlossen werden, auch nachträglich noch, wenn der Versicherungsvertrag für ein Elternteil oder beide Elternteile schon seit längerer Zeit bestehen. Adoptivkinder sind hier vor dem Gesetz gleich und in vielen Fällen kann die private Krankenversicherung auch für Pflegekinder abgeschlossen werden, sofern sie fest im Haushalt verbleiben. Wichtig ist hierbei nur zu beachten, dass der gewählte Tarif für das zu versichernde Kind nicht höher liegen darf als der des versicherten Elternteils. Das bedeutet, ist der Elternteil im günstigen Basistarif versichert, so darf auch das Kind nur im Basistarif versichert werden und nicht im höherwertigen Standardtarif.

Zusatzleistungen für Kinder

Zusätzliche Leistungen, die man gerne für sein Kind bei der privaten Krankenversicherung abschließen möchte, können über Zusatzversicherungen vereinbart werden. Auch wenn die private Krankenversicherung für Kinder nur den Einstieg in die PKV über das gleiche Tarifmodell des Elternteils ermöglicht, so können Eltern zusätzliche Versicherungen zu einem günstigen Tarif abschließen, wenn sie ihr Kind mit besseren Leistungen abgesichert wissen möchten. Gerade für Kinder sind diese Zusatzversicherungen zu sehr günstigen Beiträgen möglich und bieten einen kompletten Rundumschutz mit einer optimalen Versorgung im Krankheitsfall. Verbraucher sollten sich in diesem Rahmen auch über die Familienversicherung informieren, die für die gesamte Familie von verschiedenen Gesellschaften zu besonders günstigen Tarifen angeboten werden.

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