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GKV und PKV Vergleichen

Vergleich der Vorteile der PKV gegenüber der GKV

In Deutschland hat man die Wahl beim Thema Krankenversicherung. Auf der einen Seite gibt es die gesetzliche Krankenversicherung, auf anderen Seite die private Krankenversicherung. Viele wissen jedoch nicht, was denn der Unterschied zwischen den beiden Typen der Krankenversicherung. Daher zeigen wir Ihnen in einem Vergleich von GKV und PKV die Unterschiede:

Die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung steht nur einem begrenzten Personenkreis offen, während die gesetzliche Krankenversicherung jeden Bürger aufnehmen muss. Arbeitnehmer fallen automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.

Basistarif der PKV ähnelt den Leistungen der GKV

Nur wenn sie oberhalb der Bemessungsgrenze liegen in ihrem Verdienst, dürfen sie eine private Krankenversicherung abschließen. Der Grund hierfür liegt klar auf der Hand: Der Gesetzgeber möchte, dass die Besserverdienenden in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben, denn die Beiträge sind prozentual vom Gehalt abhängig. Ein hohes Gehalt bedeutet einen hohen Versicherungsbeitrag. Wenn man nun die GKV und PKV vergleichen möchte, kann man das eigentlich nur anhand des Basistarifes tun, den die privaten Gesellschaften anbieten. Dieser entspricht nämlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

GKV und PKV an einem Beispiel vergleichen

Ein dreißigjähriger Mann mit einem Einkommen von 3.000 Euro zahlt bei der GKV einen Beitrag in Höhe von 450 Euro. Das bei der privaten Krankenversicherung vergleichbare Angebot des Basistarifes, welcher die gleichen Leistungen enthält, würde ihn hingegen um die 90 Euro monatlich kosten. Welches Angebot nun besser ist, sollte außer Frage stehen, denn die Leistungen sind ja die gleichen. Der selbe Mann könnte bei der privaten Krankenversicherung den Komfortschutz abschließen, der ihn etwa 250 Euro monatlich kosten würde. Und hierfür hätte er im Krankenhaus sogar die Behandlung durch den Chefarzt und ein ruhiges Einzelzimmer für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. GKV und PKV zu vergleichen ist eigentlich nur für jene interessant, die zur PKV wechseln dürfen oder bereits privat versichert sind und zu einer anderen Gesellschaft wechseln möchten.

GKV PKV
Ambulante Behandlung nach oben
  • nur durch Kasse zugelassene Ärzte
  • Ärzte werden jeweils durch die Kassen bezahlt
  • Ärzte arbeiten nach einen festgesetzten Gebührensatz
  • Hausarzt muss Überweisung zum Facharzt ausschreiben, sonst ist eine weitere Praxisgebühr notwendig
  • Behandlung erfolgt nur durch Vorlage der Versicherungskarte
  • freie Arztwahl
  • Rechnung direkt zwischen Arzt und Patient gestellt
  • Kosten werden bei Vorlage der Rechnung von PKV erstattet
  • Arzt kann je nach Leistung auch den mehrfache des Gebührensatzes berechnen
  • eine Überweisung zu Fachärzten ist hier nicht notwendig
Vorsorgeuntersuchung nach oben
  • durch Vorsorgeuntersuchen können Krankheiten im Vor- oder Frühstadium erkannt und behandelt werden
  • Kinder: bis zum 6. Lebensjahr
  • Kinder und Jugendliche: von 6. - 18. Lebensjahr: Zweimal im Jahr zahnärztliche Voruntersuchung (Individualprophylaxe)
  • Krebsfrüherkennung: Frauen ab 20 / Männer ab 45
  • Früherkennung von Erkrankungen bzgl. Herz, Niere, Kreislauf und Zucker: für alle ab 35 (alle zwei Jahre)
  • min. zwei Vorsorgeuntersuchungen
  • nach tariflichen Unterschieden können es mehr sein
  • ohne konkrete Diagnosen und Altersbeschränkungen
  • ähnliches gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Praxisgebühr nach oben
  • wird seit dem 1. Januar 2004 von GKV-Patienten verlangt
  • 10 Euro im Quartal
  • Zuzahlung bei Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen
  • wenn sich Überweisungen überkreuzen muss die Gebühr erneut bezahlt werden
  • geht man ohne Überweisung zu einem weiteren Arzt, muss ebenfalls nochmal gezahlt werden
  • muss von jedem ab dem 18. Lebensjahr erhoben werden
  • Ziel ist u.a.: Reduzierung der "Selbstüberweisungen"
  • erheben keine Praxisgebühr
  • Anspruchsberechtigte der freien Heilfürsorge (z.B. Polizei), Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse müssen nicht zahlen
Medikamente nach oben
  • auf Rezept von Vertragsarzt oder Zahnarzt
  • 10% müssen vom Patient selbst getragen werden
  • min.5 Euro, max,10 Euro werden beim Kauf verlangt
  • Zuzahlung richtet sich aber auch nach:
    Überforderungsklausel sowie der Härtefallregelung
  • bei der GKV wird außerdem unterschieden zwischen:
    nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln und Arzneimitteln mit Zuzahlung
  • nicht erstattungsfähige Arzneimittel sind:
    Bagatellarzneimittel, wie z.B. Husten- und Schnupfenmittel(müssen alle ab 18 zu 100% selbst bezahlen)
  • auf Rezept von: Arzt, Zahnarzt, Heipraktiker
  • alle medizinisch, wissenschaftlich anerkannten Medikamente/ Mittel
  • volle Kostenrückerstattung (je nach Tarifwahl)
Heilmittel nach oben
  • 15 - 20% muss der Patient selbst zahlen
  • unter Heilmittel zählen z.B. Massagen, Bäder
  • Versicherte über 18 zahlen für außerdem 10 Euro je Verordnung
  • tariflich festgelegt
  • in der Regel werden Heilmittel zu 100 % übernommen
  • müssen von Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein
  • als Heilmittel gelten hier:
    Physikalisch-medizinische Behandlungen, wie Inhalationen und Krankengymnastik
Hilfsmittel nach oben
  • festgesetzte Zuschüsse
  • Beiträge sind ebenfalls fest
  • Hilfsmittel sind zum Beispiel: Sehhilfen, Kunstglieder etc.
  • Sehhilfen wie Brillen werden nur noch für Kinder bis 18 Jahre übernommen
  • für schwer sehbeeinträchtigte werden die Kosten für Sehhilfen übernommen
  • sofern medizinisch anerkannt, werden die vollständig Kosten übernommen
  • auch Alternativmedizin wird anerkannt
  • Höher der Rückerstattung ist tarifabhängig
  • unter Hilfsmittel fallen bspw. Bruchbänder, Sehhilfen, Kunstglieder
Kuren nach oben
  • Bewilligung erfolgt durch Gutachter der Kassen
  • Vorsorgekuren für Mütter werden übernommen
  • ambulante Kur (bis zu drei Wochen):Zuschuss für Verpflegung und Unterbringung
  • Vorsorgemaßnahme in stationären Einrichtung: Kosten bis auf eine Zuzahlung von 10,00 EUR pro Tag fällig
  • Anschlussheilbehandlungen: Zuzahlung max. 28 Tage
  • Kuren werden alle vier Jahre gewährt
  • werden von Arzt und Patient beschlossen
  • bieten sogenannte Kurkostentarife an
  • setzen oft Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung (beim der gleichen PKV) voraus
  • Unterkunft der Kuren werden nicht bezahlt
Mutterschaftsurlaub / Erziehungsurlaub nach oben
  • während dieser Zeit werden keine Beiträge erhoben
  • Versicherte bekommen Mutterschaftsgeld
  • wird über spezielle Tarife abgewickelt
  • Krankentagegeld wird hier nicht gezahlt
  • Besteht ein Aufnahmezwang für Säuglinge dirket nach der Geburt
  • Leistungen sind während der Mutterschutzfristen ausgeschlossen
Heilpraktiker / Alternative Medizin nach oben
  • Leistungen werden nicht übernommen
  • Akupunktur wird teilweise bezahlt, wenn von Ärzten ausgeführt
  • Zusatzversicherungen können privat abgeschlossen werden, um diese Lücke zu füllen
  • Leistungen sind je nach Tarif mitversichert
  • es können auch Tarife mit Schwerpunkt für Heilpraktikerbehandlungen abgeschlossen werden
  • Leistungen für homöopatische und Original-Arznei
  • Erstattung für Heilpraktikerbehandlungen
  • Heilpraktiker nutzt GebüH als Richtlinie, sofern zwischen ihm und dem Patienten keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde
Beiträge nach oben
  • nach dem Solidaritätsprinzip
  • (Brutto-)Einkommensabhänig
  • Beitragssätze liegen einheitlich bei 15,5%
    Arbeitgeber übernimmt 7,3%
    Arbeitnehmer übernimmt 8,2%
  • Versicherte kann die Höhe des Beitrag nicht ändern
  • relativ stabil
  • nach dem Äquivalenzprinzip
  • abhängig von Alter und Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn, Geschlecht, Tarif
  • Selbstbeteiligungen und Tarifwechsel können Beiträge senken
Beitragsrückerstattung nach oben
  • keine Beitragsrückerstattung möglich
  • bis zu 6 Monaten
  • wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden
  • Unterschiede zw.: „erfolgsunabhängige“ und "erfolgsabhängige" BRE
  • erfolgsunabhängige BRE: wenn im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden
  • in Anspruchnehmen der BRE:
    - als monatliche oder jährliche Barauszahlung
    - als dauerhafte Beitragssenkung
Schutz im Ausland nach oben
  • Länder mit denen Deutschland das Sozialabkommen geschlossen hat
  • keine Kostenerstattung bei anderen Ländern
  • Rücktransport wird nicht finanziert
  • private Zusatzversicherung ist möglich
  • in allen europäischen Ländern
  • keine zeitliche Begrenzung
  • bei vielen Versicherern: weltweit gültig
  • weltweiter Schutz ist zwei Monate gültig
  • durch Erweiterung: Auslandsschutz verlängerbar
Stationäre Behandlung nach oben
  • nächstgegelegenes Krankenhaus
  • Behandlung durch den diensthabenden Arzt
  • Unterbringung: Mehrbettzimmer
  • Zuzahlungen: 10 Euro/Tag
  • maximal 28 Tage im Jahr
  • ist Mutter im Krankenhaus und Vater berufstätig, kann Haushaltshilfe beantragt werden
  • freie Krankenhauswahl
  • freie Arztwahl (ggf. auch Chefarzt)
  • Wahl zw. Ein-, Zwei- und Mehrbettzimmer
  • keine Zuzahlungen
  • unbegrenzte Aufenthaltszeit
Tagegeld nach oben
  • 70% des Bruttoeinkommens
  • höchstens 50% des Nettoeinkommens
  • wird bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt und bei Erkrankung des Kindes
  • Nettoeinkommen
  • Höhe und Dauer der Zahlung legt der Versicherte fest
Zahnarzt nach oben
  • Vertragszahnarzt der Kassen
  • Kinder und Jugendliche: von 6. - 18. Lebensjahr:
    zweimal im Jahr zahnärztliche Voruntersuchung (Individualprophylaxe)
  • um Lücken zu schließen, können privat Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen werden
  • freie Zahnarztwahl
  • 80 % - 100 % ige Kostenübernahme
Zahnersatz nach oben
  • 45 - 55% Zuzahlung durch die Kasse
  • Keramikverblendungen, Implantate, große Brücken werden nicht übernommen
  • tariflich festgelegt
  • bis zu 100 % Kostenübernahme möglich
  • Kostenübernahme auch für Gold und Keramik
  • jährliche Summenbegrenzung beim Zahnersatz
Kieferorthopädie nach oben
  • 80% Zuzahlungen bis zum 18. Lebensjahr
  • tariflich festgeleg
  • bis zu 80% Kostenübernahme möglich
Krankenversicherung im Alter nach oben
  • System sieht keine Vorsorge vor
  • eigentliche Vorsorge über Generationsvertrag
  • Altersrückstellungen sorgen für "später" vor
  • Altersrückstellungen werden im monatlichen Beitrag eingerechnet
  • wird verzinslich eingezogen
  • schützt vor steigenden Beiträgen im Alter
  • werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufgelöst
„Mit“versichert / Familienversicherung nach oben
  • Kinder und Ehepartner sind mit versichert
  • Kindern sind bis zum 25. Lebensjahr familienversichert
  • sobald Kinder selbst verdienen fallen sie aus der Familienversicherung raus
  • für jedes Mitglied der Familie muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden
  • individueller Schutz und Beitrag für jeden in der Familie
  • Ausnahmen bilden bspw. Beamte mit Beamtenbeihilfe
Kündigung nach oben
  • kann im übernächsten Monat gekündigt werden, sofern freiwillig versichert
  • nach zwei Monaten Nichtzahlen des Beitrags
  • drei Monate vor Ablauf des Versichungsjahres
  • außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Versicherungsschutz nach oben
  • ist hier gesetzlich festgeschrieben
  • wird von Versicherung zu Versicherung anders geregelt
  • kann je nach Tarif variieren
  • bei lückenloser Vorversicherung sofortiger Versicherungsschutz
Rechtsstreitigkeiten nach oben
  • gegen die Kasse kann kostenlos beim Sozialgericht Einspruch erhoben werden
  • kostenpflichtig werden die Streitigkeiten vor dem Zivilgericht ausgetragen

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Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

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