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Gesundheitsreform

2007 traten die ersten Bestandteile der Gesundheitsreform in Kraft und betrafen selbstverständlich nur die gesetzlich Versicherten. Die privaten Krankenversicherungen haben die Lücken, die durch die Gesundheitsreform entstanden sind, mit weiteren Angeboten für ihre Versicherten geschlossen.

Die Gesundheitsreform brachte neue Tarife der PKV mit sich

Die privaten Krankenversicherungen haben ihre Tarife erweitert oder neue Tarife und Produkte entwickelt. Für gesetzlich Versicherte jedoch bedeutet die Gesundheitsreform, die noch lange nicht ihren Abschluss gefunden hat, zahlreiche Einschränkungen. Wer beispielsweise wichtige Vorsorgeuntersuchungen versäumt hat, muss im Fall einer späteren Erkrankung höhere Beträge bei der Behandlung zuzahlen. Erkrankungen, die auf Eigenverschulden zurückzuführen sind, wie beispielsweise die Behandlung eines entzündeten Piercings, müssen selbst bezahlt werden. Krankenkassen haben Tarife entwickelt, die durch einen Selbstbehalt zwar günstiger im monatlich zu leistenden Beitrag sind, jedoch im Erkrankungsfall für einen gesetzlich Versicherten auch Kosten aufwerfen, die er vielleicht als Gehaltsempfänger zu diesem Zeitpunkt nicht tragen kann.

Wechsel für gut verdienende Arbeitnehmer von der GKV zur PKV wurde erschwert:

Zu Beginn des Jahres 2009 startete der Gesundheitsfond. Bundesweit gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der in den Gesundheitsfond fließt. Krankenkassen und niedergelassene Ärzte erhalten ihre Gelder aus diesem Fond unter Berücksichtigung der Erkrankungen und der Altersstruktur ihrer Patienten. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden auch die privaten Krankenkassen verpflichtet, einen Basistarif für ihre Versicherten anzubieten, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Wer bereits privat versichert ist, kann nun innerhalb der ersten sechs Monate im Jahr 2009 in den Basistarif wechseln - auch zu einem anderen Versicherungsunternehmen und die bereits gezahlten Altersrückstellungen mitnehmen. Der Wechsel für gut verdienende Arbeitnehmer von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wird über die 3-Jahres-Regelung bis Ende 2010 erschwert: das Einkommen muss nun insgesamt drei Jahre lang bei mindestens 4.162,50 Euro pro Monat liegen, um überhaupt wechseln zu dürfen. Mit der Abschaffing der 3-Jahres-Frist ab 2011 und der Senkung der Versicherungspflichgrenze auf 49.500 Euro im jahr wird es erstmals leichter in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

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