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Gesundheitsfond

Der Gesundheitsfond als zentrales Element der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Jahr 2009 ist der Gesundheitsfond in Kraft getreten, der die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Versicherten betrifft. Konnten Versicherte bisher unter den GKV noch die für sie günstigste herausfinden und wechseln, so gelten inzwischen einheitliche Beiträge in Höhe des gleichen Prozentsatzes vom Einkommen.

Mit dem Gesundheitsfonds wird im Wesentlichen die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland finanziert. Dabei zahlen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und andere Steuerzahler in Deutschland jährlich eine gewisse Summe in den Gesundheitsfonds ein. Krankenkassen und andere Träger verwalten diese Mittel. Abzüglich entsprechender Verwaltungskosten werden die Mittel aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen gegeben, die damit wiederum Krankenhäuser, Ärzte und zusätzliche Leistungserbringer im Rahmen des medizinischen Dienstes bezahlen.

Gesundheitsfond führt zum Wegfall günstiger GKV Alternativen

Die neue Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet für die Versicherten: es gibt keine günstigeren Alternativen mehr. Die Idee, die seitens des Gesetzgebers dahinter steckt, ist die Umverteilung. Alle Krankenkassen sollen nun ihre Versichertenbeiträge in den Gesundheitsfond einzahlen. Aus diesem Fond erhalten sie ihre Zuweisungen und die Höhe dieser Zuweisungen richtet sich nach der Zahl ihrer Versicherten, deren Altersstruktur und Gesundheitszustand. Auch die Honorarregelungen für niedergelassene Ärzte sind im gleichen Zug neu geregelt worden. Dies bedeutet an sich sogar Mehrkosten für die Krankenkassen, denn die Honorarregelung der Ärzte richtet sich nun nach dem Krankheitszustand ihrer Patienten.

Die Folgen der Einführung des Gesundheitsfonds

Im Durchschnitt erhalten Ärzte dadurch um die 18.000 Euro pro Jahr zusätzlich über den Gesundheitsfond. Ob das für die Versicherten Sinn ergibt, wird sich herausstellen, denn letztlich gilt die Devise: Je ernster die Krankheiten der Patienten, umso mehr Geld wird den Krankenkassen und den Ärzten zugeteilt. Damit gibt es keinen Grund mehr für niedergelassene Ärzte, sparsam mit den Honoraren umzugehen und die Krankenkassen selbst haben ebenfalls keinen Kontrollanreiz. Die Krankenkassen dürfen im nächsten Zug von ihren Versicherten einen Zusatzbetrag verlangen. Dieser liegt derzeit bei höchstens 36 Euro pro Monat und richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Gesetzlich Versicherte müssen nun sogar mit ungeheuren Mehrkosten rechnen und Arbeitgeber haben steigende Lohnnebenkosten zu erwarten.

Die Mittel des Gesundheitsfonds werden unter anderem von über 200 Krankenkassen mitverwaltet und bezogen. Im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen diese darüber hinaus der Selbstverwaltung, sodass sie mit entsprechend zugeteilten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds selbst wirtschaften. Gut wirtschaftende Kassen können ihren Mitgliedern unter Umständen Beiträge zurückerstatten, wohingegen sie ebenfalls die Möglichkeit haben Zusatzbeiträge zu erheben, um die aus dem Topf stammenden Mittel zu ergänzen.

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