Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der tragenden Säulen des Sozialversicherungssystems und natürlich des Gesundheitssystems. Laut den Sozialgesetzbüchern, in denen sämtliche Gegebenheiten, Beschlüsse und Richtlinien rechtskräftig verankert sind, gilt die GKV als verpflichtender Bestandteil des Sozialsystems. Dies gilt grundlegend für sämtliche Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unter der vereinbarten Versicherungspflichtgrenze liegt und für einige weitere Personengruppen. Die Aufgaben und Ziele der GKV sind klar definiert und fokussieren sich einzig und allein auf die Gesundheit des Bürgers. Dabei steht der Erhalt der Gesundheit des Versicherungsnehmers im Mittelpunkt. Des Weiteren soll sie genutzt werden, um die Gesundheit, sofern sie Defizite aufweist, verbessert werden soll oder bei Verlust dieser, wiederhergestellt werden soll. Alle nötigen Leistungen dafür erhält der Versicherungsnehmer nach dem Sachleistungsprinzip in Form von finanzieller Erstattung und Übernahme der anfallenden Kosten. Sämtliche Aufgaben, die zur Durchsetzung der gesetzlichen Krankenversicherung nötig sind, werden von Krankenkassen und Ersatzkassen übernommen. Unterschiede zwischen Kranken- und Ersatzkassen gibt es für den Versicherungsnehmer formell keine.
Durch das Sozialgesetz ist gewährleistet, dass alle Versicherungsnehmer, die gesetzlich versichert sind, alle den gleichen Anspruch auf Leistung haben. Dabei sollen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich von der GKV zur Verfügung gestellt werden, immer unter der Beschränkung, dass nur das Nötigste geleistet wird, was zur Wiederherstellung der Gesundheit benötigt wird. Doch auch Mehrleistungen, die darüber hinausgehen, sind Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere wenn es um Pflege, Prävention oder Rehabilitation geht.
Ferner gilt, dass die Beitragssätze der Versicherungsnehmer in der GKV nicht von ihrem gesundheitlichen Zustand abhängig gemacht werden, sondern von ihrem Einkommen. Je nach Einstufung gelten für alle Gleichklassifizierten dieselben Beitragssätze. Anders sieht es hingegen bei privat versicherten Menschen aus. Hier wird die Beitragshöhe nach Geschlecht, Beruf, Alter und Risikogruppe bemessen, eine Gleichbehandlung erfolgt so nicht. Jeder Bürger der Bundesrepublik hat prinzipiell ein eigenes Kassenwahlrecht und kann sich frei entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung er versichert werden möchte. Alle offenen Krankenkassen und Ersatzkassen stehen ihm dabei zur Auswahl.
Arten von gesetzlichen Krankenkassen:
Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es noch die Möglichkeiten der Privatversicherung und der Familienversicherung. Beide Möglichkeiten sind natürlich von vielen Faktoren abhängig, damit sie greifen können. Alle Beschränkungen und Festlegungen, die eine Person, die eine gesetzliche Krankenversicherung eingehen müsste, befreien, sind auch in den Sozialgesetzbüchern fest geregelt. So können beispielsweise Kinder, bis zum 23. Lebensjahr in der GKV familienversichert bleiben, danach, sofern sie ein eigenes Einkommen nachweisen können, müssen sie sich selbst versichern, privat oder gesetzlich.